Wohnberechtigungsschein "WBS"
Stand 2016
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, wie in diesem Falle, brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein.
Dieser ist stichtagsgenau für ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und die maximale Größe der Wohnung,
die bezogen werden darf, sowie die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. Als Einkommensvoraussetzungen müssen entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Für einen WBS der Einkommensgruppe A gelten seit dem 1. Januar 2016 folgende Nettoeinkommensgrenzen:
Personenanzahl |
Einkommensgrenzen |
Mögliches Jahresbrutto-Einkommen in
Euro |
Whg Größe |
1 Person |
18.430€ |
28.924€ |
50 qm |
2 Personen |
21.710€ |
40.712€ |
65 qm |
Alleinerziehend (1 Kind) |
22.870€ |
41.712€ |
65qm |
3 Personen |
27.970€ |
43.379 |
80 qm |
4 Personen (2Kinder) |
33.730€ |
52.106 |
95 qm |
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden,
- durch Werbungskosten (z.B. 1000 EUR als jährliche Pauschale)
-Abzugsbeträge (z.B. für Lohnsteuer, Kranken-, Renten- und/oder
Lebensversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, usw.)
- Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderte, junge Familien usw.)
Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei Vorlage
entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Die obigen Informationen sind nur Anhaltspunkte, da sich die Einkommensgrenzen jährlich ändern können.
Eine individuelle Beratung ist auf jeden Fall nötig!
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